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Friedhof Birkholz

Amt Schenkenländchen/Friedhofsverwaltung

Alte Dorfstraße 22A
15748 Münchehofe OT Birkholz

(033766) 68951
(0151) 57606723

E-Mail:

kommunaler Friedhof der Gemeinde Münchehofe


Friedhofssatzung

Friedhofsgebührensatzung


Grabarten und Ruhezeiten

Sargbestattungen (Ruhezeit: 25 Jahre): Reihengrab, Wahlgrab

Urnenbeisetzung (Ruhezeit: 20 Jahre): Urnengrab, anonyme Urnengemeinschaftsanlage, Wahlgrab


Gebühren (einmalig)

Urnengrab: 75,00 EUR 

Reihengrab*: 100,00 EUR 

Wahlgrab: 200,00 EUR (je Stelle)

anonyme Urnengrabstätte*: 50,00 EUR

* nicht verlängerbar

 

Gebühren (jährlich)

Friedhofsunterhaltungsgebühr: 7,50 EUR (je Stelle)


Öffnungszeiten Friedhof (Alte Dorfstraße 22A, 15748 Münchehofe GT Birkholz)

April bis September   06:00 bis 20:00 Uhr

Oktober bis März       08:00 bis 16:00 Uhr 

 

Servicezeiten Friedhofsverwaltung (Markt 9, 15755 Teupitz)

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr



Aktuelle Meldungen

Grabmalprüfung 2024

(25. 01. 2024)

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird auf den Friedhöfen der amtsangehörigen Städte und Gemeinden die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale vorgenommen. Die jährliche Überprüfung wird in diesem Jahr von einem qualifizierten Dienstleister übernommen. 

 

Prüftermin: Donnerstag, 29. Februar 2024

 

Alle stehenden Grabmale werden mittels KMG (Kraftmessgerät) beschädigungsfrei überprüft. Grabmale, die nicht den Vorschriften entsprechen und der Prüfkraft nicht standhalten, werden mit einem Aufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstätten erhalten parallel eine schriftliche Mitteilung über die Beanstandung. Die betroffenen Grabmale sind binnen einer 4-wöchigen Frist durch einen Fachbetrieb zu reparieren. Nach Fertigstellung ist der Friedhofsverwaltung eine Abnahmebescheinigung mittels KMG zu übergeben. Standgefährdete Grabmale können zur allgemeinen Sicherheit durch die Friedhofsverwaltung umgelegt werden. 

 

Es wird daraufhin gewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die zum Beispiel durch das Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.

 

Ansprechpartner: Frau Manke

EMail:

 

 

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